Kategorien Haus
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Volle Bewegungsfreiheit im Alter *Mobilität
ist für die Lebensqualität eines jeden von sehr hoher Bedeutung. Ein solcher Treppenschrägaufzug, so die eigentliche Bezeichnung, ist eine Einrichtung für Personen, die durch körperliche Einschränkungen, jedweder Art, aus eigener Kraft keine Treppen mehr steigen können. Mit diesem Transportmittel kann eine gewisse Last, wie zum Beispiel eine Person, über eine Treppen hinauf- oder hinuntergefahren werden. An der Wand des Treppenhauses werden eine Trag- und eine Führungsschiene montiert, auf der dann der Treppenlift fahren kann. Die Treppenaufzüge selber, bestehen aus einem Antriebsaggregat und einem Sitzelement. Die Aufzüge können für verschiedenste Aufnahmearten von Personen umgerüstet werden. Eine stehende oder sitzende Aufnahme, sowie eine Aufnahme im Rollstuhl ist dadurch möglich. Die Geräte können auf geraden wie auch auf gewendelten Treppen eingesetzt werden. Da jedoch jedes Treppenhaus eine andere Bausituation aufweist, sind die meisten der verbauten Treppenaufzüge Maßanfertigungen. Die Kosten für den Einbau eines Treppenliftes liegen daher im Bereich von 3.000 bis 25.000 Euro. Je nach Treppen- und Liftart. Vielfach sind durch diese hohen Investitionen die privaten Finanzierungsmöglichkeiten nicht ausreichend. Daher ist es besonders wichtig zu wissen, dass gewisse Rehabilitationsträgerschaften sich hier an den Kosten beteiligen können. Sogenannte Servicestellen nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) können dabei helfen, den richtigen Träger zu finden. Um Kosten zu sparen können solche Geräte auch gemietet werden. Meistens kommt dies aber nicht in Frage, da Vermieter nur Lifte für Standardtreppen anbieten. So wird sichergestellt das die Lifte nach Gebrauch leicht weiter vermietet werden können. Gesetzliche Krankenversicherungen sind in Deutschland nicht verpflichtet sich an den Kosten eines Treppenaufzuges zu beteiligen. Als wohnumfeldverbessernde Maßnahme kann sich jedoch unter gewissen Voraussetzungen die Pflegeversicherungn an den Kosten beteiligen. * Für Angaben auf dieser Internetseite wird keine Haftung übernommen. Die hier dargestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und erheben keinen Anspruch auf eine Beratung.
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